Festgeld Ratgeber
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Festgeldbanken und Festgeldkonten:
1. Allgemeines
1.1 Was ist Festgeld
Festgeld wird auch als Termingeld bezeichnet und ist eine Variante Geld anzulegen. Es handelt sich dabei um eine Geldanlage die zwischen einer Bank und einem Anleger für eine befristete Zeit angelegt wird. Am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann das Geld verwendet oder die Frist erneut verlängert werden. Die jeweilige Zinsgutschrift erfolgt meistens gegen Ende der Laufzeit.
Die vorzeitige Beanspruchung des Festgeldes ist in der Regel nicht vorgesehen, kann jedoch unter Berücksichtigung überzeugender Argumente gewährt werden. Fall kann eine Zahlung mit Vorschusszinsen vereinbart werden.
1.2 Wer kann ein Festgeldkonto eröffnen
Grundsätzlich ist jeder in der Lage ein Festgeldkonto zu eröffnen. Völlig unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson, einen Selbstständigen oder ein Unternehmen handelt. Außerdem ist es auch Minderjährigen möglich Inhaber eines Festgeldkontos zu sein. Bis zum Erreichen der Geschäftsfähigkeit sind jedoch die gesetzlichen Vertreter verfügungsberechtigt.
1.3 Besonderheiten des Festgeldkontos
Auf Grund der vertraglich festgelegten Laufzeit hat der Anleger vor Ablauf dieser Zeit keinen Zugriff auf das Geld. Die zu Anfang festgelegten Konditionen gelten bis zum Ende der Laufzeit.
1.4 Vorteile des Festgeldkontos
In Folge der langen Laufzeit und der damit verbundenen Abtretung des Geldes erhält man für Festgeld eine attraktive Verzinsung. Im Vergleich zu anderen Formen der Anlage fällt selbige verhältnismäßig hoch aus.
1.5 Welcher Anbieter
Bei der Auswahl des geeigneten Anbieters sollte man sich ausreichend Zeit nehmen. I besondere Maße sollte man sich vergewissern, dass die Bank über eine 100-prozentige Einlagensicherung verfügt. Bei ausländischen Banken empfiehlt sich die Verteilung eines größeren Guthabens auf mehrere Konten. Auch bei einer Verlängerung der Laufzeit sollte man auf den geeigneten Moment warten, berücksichtigt wird nämlich immer die aktuelle Zinssituation.
1.6 Festgeldkonto eröffnen
Hat man sich für eine Bank entschieden, ist es in der Regel auch problemlos möglich, ein gebührenfreies Konto zu eröffnen. Am einfachsten ist dies bei der eigenen Hausbank. Zur Eröffnung wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Im Falle einer Filialbank muss man sich vor Ort damit vorstellen. Bei einer Direktbank kann man sich mit Hilfe des Postident-Verfahrens bei jeder Post-Filiale authentifizieren.
1.7 Mindestanlagebetrag
Um die guten Zinsen eines Festgeldkontos nutzen zu können, muss in der Regel ein bestimmter Betrag angelegt werden. Üblicherweise handelt es sich um einen Mindestanlagebetrag zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Jeder Anleger sollte sich in diesem Zusammenhang vergewissern, dass das Geld schon ab dem ersten Euro verzinst wird und nicht erst ab dem Teil, der über der Mindestanlagesumme liegt.
1.7 Zinsen & Konditionen
Ein genauer Vergleich aller in Frage kommenden Filial- und Direktbanken ist hier ratsam. Günstigere Angebote findet man tendenziell eher bei Direktbanken, denn diese müssen weniger Kontoführungsgebühren berücksichtigen und können demzufolge etwas günstiger anbieten. Die letztendliche Höhe der Zinsen richtet sich natürlich in erster Linie nach der Anlagedauer, dem Anlagezeitraum und der Anlagehöhe. Je länger das Geld angelegt wird und je mehr Geld angelegt wird, desto höher ist natürlich auch der angebotene Zinssatz. Für den Kunden ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass er darauf achtet, dass die Geldanlage immer ab dem ersten Euro verzinst wird.
2. Anlagedauer
2.1 Zeitraum & Mindestlaufzeit
Bei der Bestimmung einer individuell passenden Anlagedauer müssen verschiedene Dinge berücksichtigt werden. Man muss die Frage beantworten, wie viel Kapital für längere Zeit entbehrt und damit angelegt werden kann. Eine sehr langfristige Anlage sollte nur dann gewählt werden, wenn die Zinsen sehr hoch sind oder in Zukunft eine dauerhafte Zinssenkung zu erwarten ist. In der Regel kann die Anlagedauer in Abstimmung mit der Bank sehr individuell bestimmt werden. Eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen wird dabei jedoch zumeist vorgeschrieben.
2.2 Ablauf der Vertragslaufzeit
Nachdem eine Anlage vertraglich vereinbart wurde und die vereinbarte Zeit abgelaufen ist, erhält der Kunde üblicherweise ein Schreiben von der Bank. Darin wird er auf das Ablaufen hingewiesen und ihm gleichzeitig eine Verlängerung oder andere Anlageformen angeboten.
3. Festgeldzinsen
3.1 Einfluss der Europäischen Zentralbank (EZB)
Die Entwicklung der Geld- und Kreditanlagezinsen, und damit auch der Festgeldzinssatz, wird durch die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank beeinflusst. Die jeweilige Rendite steigt, wenn die EZB die Leitzinsen erhöht und fällt, wenn sie gesenkt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der einmal vereinbarte Zinssatz zwischen Anleger und Kreditinstitut für die gesamte Laufzeit gilt.
3.2 Weitere Faktoren
Neben den Zinsen müssen in erster Linie auch die Vertragslaufzeit und die Einlagensicherung berücksichtigt werden. Bevorzugt werden sollten Banken, die durch die Einlagensicherung eine volle Absicherung der Geldanlage ermöglichen. Insbesondere dann, wenn man sein Geld im Ausland anlegt, sollte man sich genau über die dortigen Regelungen zur Einlagensicherung informieren.
3.3 Zeitpunkt der Verzinsung
Die Banken bieten unterschiedliche Zeitpunkte der Verzinsung an. Selbige kann am Ende der Vertragslaufzeit liegen oder auch am jeweiligen Jahresende. Sollte die Anlage über mehrere Jahre laufen, ist es sinnvoll, eine jährliche Verzinsung zu vereinbaren. In diesem Fall profitiert der Anleger vom Zinseszinseffekt.
4. Risiko & Sicherheit
4.1 Direktbanken und Banken im Ausland
Beim Abschluss bei ausländischen Banken und Direktbanken sollte man besonders aufmerksam hinsichtlich bestimmter Risiken sein. Bei einer Bank im Ausland gelten immer auch die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen des Landes. Ausreichende Informationen zur Höhe der Einlagensicherung sollten hier unbedingt eingeholt werden. Entsprechende Informationen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein attraktiver Zinssatz sollte immer auch mit einer ausreichenden Einlagensicherung abgedeckt werden.
4.2 Zinsschwankungen
Da der Zinssatz bei Festgeldanlagen von Vertragsbeginn an für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit geregelt ist, kommt es zu keinen Zinsschwankungen. Kommt es zu einer Senkung des Leitzinses durch die EZB, hat dies keinen Einfluss auf die Verzinsung der Anlage. Im umgekehrten Fall natürlich auch nicht. Deshalb ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass in Niedrigzinszeiten nur Geldanlagen für einen kurzen Zeitraum abgeschlossen werden. Sollte es dann zu einem Anstieg der Zinsen kommen, kann man sich immer noch die besseren Konditionen sichern.
4.3 Insolvenzrisiko
Im Falle einer Festgeldanlage kann man von einer fast vollständigen Risikofreiheit sprechen. Im Gegensatz zum Aktiengeschäft gibt es kein Kursrisiko. Ähnlich den Sparanlageformen ist das Vermögen außerdem mit Hilfe verschiedener Institutionen gegen Insolvenz abgesichert.
Einlagensicherungen umfassen dabei in Deutschland 90% und bis zu 20.000 Euro pro Anleger. Ist das jeweilige Geldinstitut Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfond, können die Einlagen auch in Millionenhöhe abgesichert werden. Zusätzlich gibt es in Deutschland die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Außerdem sind alle Banken innerhalb der Europäischen Union mit einem Hauptsitz in Deutschland an die nationale Entschädigungseinrichtung gebunden.
5. Risiko & Sicherheit
5.1 Abgeltungssteuer
Nicht alle Verbraucher müssen die Abgeltungssteuer zahlen. In der Regel ist es jedoch so, dass seit dem 1.1.2009 eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer abzuführen ist. Dies wird vom jeweiligen Kreditinstitut automatisch in die Wege geleitet.
Steuerzahler, die einen jährlichen Verdienst von weniger als 7.834 Euro haben, liegen damit unter dem Grundfreibetrag. Sie müssen die Abgeltungssteuer zwar im Voraus zahlen, können sie jedoch im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zurück fordern.
5.2 Kontoführungsgebühren
Üblicherweise sind die meisten Angebote der Banken in Sachen Festgeld von Kontoführungsgebühren befreit. Gleichzeitig sollte man jedoch darauf achten, dass man versteckte Gebühren erkennt. Versteckte Gebühren fallen beispielsweise für den Versand der Kontoauszüge per Post an. Informationen dazu bekommt man beim Kundenberater oder im aktuellen Preisverzeichnis.
5.3 Referenzkonto
Da man mit einem Festgeldkonto nicht in der Lage ist, die alltäglichen Bankgeschäfte zu erledigen, wird in jedem Fall ein Referenzkonto benötigt. Ein entsprechendes Girokonto braucht man, um die Einzahlung des Anlagebetrages vorzunehmen. Am Ende der Vertragslaufzeit kann der jeweilige Betrag dann auf das Girokonto abgerufen werden. Das jeweilige Girokonto muss dabei keinesfalls beim selben Institut sein, wie das Festgeldkonto.
5.4 Geldkarte
Für ein Festgeldkonto gibt es keine Geldkarte, denn das Geld ist für einen längeren Zeitraum festgelegt.
5.5 Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag sollte unbedingt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Einzelpersonen haben auf diesem Weg die Möglichkeit bis zu 801 Euro im Jahr an Steuern zu sparen. Für Ehepaare beträgt der Satz 1602 Euro.
5.6 Kontoauszüge
In Abhängigkeit vom jeweiligen Festgeldinstitut erhält der Anleger seine Kontoauszüge entweder im Quartal oder zum Jahresende. Eine Zustellung erfolgt in der vereinbarten Form lso entweder per Mail oder per Post.
5.7 Vorzeitige Kündigung
Die vorzeitige Kündigung des Festgeldvertrages ist nur in besonderen Härtefällen möglich. Deshalb sollte man von Anfang an berücksichtigen, dass diese Form der Geldanlage erst mit Vertragsende wieder verfügbar ist. Ein Antrag auf vorzeitige Kündigung kann dennoch bei der Bank eingereicht werden. Die Zustimmung von Seiten der Bank geht dabei jedoch zumeist mit einer Entschädigungsgebühr und dem Verzicht auf Zinsen einher.